Allgemeiner Gästehinweis zu No-Shows

 

 

 

Liebe Gäste,

 

 

 

gerne können Sie bei uns Tischreservierungen vornehmen. Beachten Sie

 

dabei bitte, dass wir teils erhebliche Umsatzausfälle aufgrund von sog. „No

 

–Shows“ (Nichterscheinen der Gäste trotz Reservierung oder sehr kurzfristige

 

Absagen) verzeichnen müssen. Vielen Gästen ist der finanzielle

 

und organisatorische Aufwand, der mit der Auslastungsplanung unseres

 

Restaurants verbunden ist, nicht bewusst. Es ist uns oft nicht möglich, den

 

frei gewordenen Tisch spontan an andere Gäste zu vergeben. Somit bleiben

 

wir in diesen Fällen auf den Kosten für den Personaleinsatz und die

 

eingekauften Lebensmittel sitzen. Bitte beachten Sie daher, dass eine

 

Tischreservierung rechtlich gesehen ein Schuldverhältnis begründet, das

 

sowohl für uns als auch für Sie bestimmte Pflichten auslöst. Wir bitten Sie

 

daher, uns rechtzeitig 48 Stunden vor dem vereinbarten

 

Termin zu kontaktieren, sofern Sie Ihre Reservierung stornieren möchten.

 

Ihr Team des Restaurants Gasthaus Zum Landwirt.

 

 

 

Stornierungsbedingungen für vorvertragliche Schuldverhältnisse

 

(Einfache Reservierung - Auswahl der Speisen und Getränke

 

erfolgt erst im Restaurant)

 

 

 

§ 1 Geltung der Allgemeinen Stornierungsbedingungen

 

Diese Geschäftsbedingungen unseres Restaurants „Gasthaus Zum Landwirt

 

sind Grundlage von Tischreservierungen. Nebenabreden und Vertragsänderungen

 

bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung

 

des Textformerfordernisses.

 

§ 2 Verbindlichkeit der Tischreservierungen

 

Mit Ihrer Tischbestellung geben Sie die rechtlich bindende Erklärung ab,

 

zum Zeitpunkt der Reservierung mit der angekündigten Personenzahl im

 

Restaurant zu erscheinen und von den auf der Karte angebotenen Speisen

 

und Getränken auszuwählen und zu bestellen. Mit der Tischreservierung

 

wird somit ein Schuldverhältnis begründet.

 

§ 3 Kostenlose Stornierung

 

(1) Sofern Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können und die

 

Reservierung bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin

 

absagen, werden keine Stornierungsgebühren berechnet. In Ihrem eigenen

 

Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen raten wir

 

Ihnen, per Email info@zumlandwirt.de, per Telefon oder höchstpersönlich

 

im Restaurant abzusagen.

 

(2) Keine Gebühren entstehen ferner, soweit es uns noch möglich ist, den

 

von Ihnen stornierten Tisch kurzfristig an andere Gäste zu vergeben.

 

§ 4 Stornierungsgebühren

 

Sagen Sie nicht rechtzeitig gem. § 3 Abs. 1 Ihre Tischreservierung ab oder

 

erscheinen Sie an diesem Tag nicht zur reservierten Uhrzeit, können wir

 

einen angemessenen Ersatz für unsere nutzlosen Aufwendungen verlangen.

 

Diese Stornierungsgebühren betragen je angemeldetem Gast 10 €. Gleiches gilt, wenn weniger als die angekündigte Gästezahl

 

erscheint.

 

 

 

§ 5 Nachweis eines geringeren Schadens

 

Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich

 

geringere Kosten entstanden sind als mit der vorstehenden Pauschale

 

vorgesehen.

 

 

 

§ 6 Verspätetes Eintreffen im Restaurant

 

Verspätetes Eintreffen im Restaurant von bis zu 90 Minuten nach dem vereinbarten

 

Termin wird toleriert und löst keinen Anspruch auf Stornierungsgebühren

 

aus. Im Falle eines verspäteten Eintreffens kontaktieren Sie unser

 

Restaurant rechtzeitig.

 

 

 

§ 7 Angabe der Daten Ihrer Kreditkarte

 

Um im Falle eines uns zustehenden Anspruchs auf Stornierungsgebühren

 

diese Gebühr unkompliziert einziehen zu können, geben Sie bei Reservierungen

 

die Daten Ihrer Kreditkarte an.

 

 

 

§ 8 Geltendmachung von Stornierungsgebühren

 

Sofern uns gemäß § 4 ein Anspruch auf Stornierungsgebühren zusteht,

 

belasten wir Ihre Kreditkarte mit dem entsprechenden Geldbetrag entweder

 

im Wege einer Vorauszahlung und Aufrechnung oder im Wege einer

 

Nachberechnung.

 

Vorauszahlung und Aufrechnung:

 

Sie leisten per Kreditkarte eine Vorauszahlung. Die Höhe der Vorauszahlung

 

entspricht der Höhe der Stornierungsgebühren, die für alle angemeldeten

 

Gäste unter den Voraussetzungen des § 4 anfallen würden. Ihre Vorauszahlung

 

wird bei ordnungsgemäßer Durchführung des Bewirtungsvertrages

 

mit dem von Ihnen zu zahlenden Endpreis für die von Ihnen bestellten

 

Speisen und Getränke verrechnet. Sofern uns gemäß § 4 ein Anspruch

 

auf Stornierungsgebühren zusteht, wird dieser Betrag mit dem vorausgezahlten

 

Betrag aufgerechnet und der vorausgezahlte Betrag somit

 

von uns einbehalten. Sofern Sie die Reservierung gemäß § 3 Abs. 1

 

rechtzeitig stornieren, buchen wir den vorausgezahlten Betrag zurück.

 

Nachberechnung:

 

Sofern uns gemäß § 4 ein Anspruch auf Stornierungsgebühren zusteht,

 

wird Ihre Kreditkarte in Höhe dieses Betrages belastet.

 

 

 

§ 9 Erstattung zusätzlicher Aufwendungen

 

Soweit Sie uns beauftragt haben, zusätzliche Leistungen zu erbringen, wie

 

etwa den Tisch besonders zu dekorieren, rechnen wir unsere Auslagen

 

stets zusätzlich ab. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen Auskunft und legen

 

Nachweise vor.

 

 

 

§ 10 Datenschutz

 

https://www.zumlandwirtug.de/j/privacy

 

 

 

§ 11 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder

 

eine solche im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder

 

werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder

 

Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt

 

eine solche, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten

 

kommt.

 

 

 

 

 

 

Stornierungsgebühren Hinweis für Gäste

 

 

 

Liebe Gäste,

 

gerne können Sie bei uns Tischreservierungen vornehmen. Bitte haben

 

Sie Verständnis dafür, dass wir Stornierungsgebühren erheben, wenn

 

Sie zum vereinbarten Termin nicht erscheinen oder die Reservierung nicht

 

rechtzeitig stornieren. Diese Maßnahme ist für uns notwendig geworden,

 

da sogenannte „No-Shows“ (Nichterscheinen der Gäste trotz Reservierung

 

oder sehr kurzfristige Absagen) in letzter Zeit zugenommen haben. Vielen

 

Gästen ist nicht bewusst, dass unser Restaurant in der Vergangenheit teils

 

erhebliche Umsatzausfälle aufgrund von No-Shows zu verzeichnen hatte.

 

Es ist uns oft nicht möglich, den frei gewordenen Tisch spontan an andere

 

Gäste zu vergeben. Somit bleiben wir in diesen Fällen auf den Kosten für

 

den Personaleinsatz und die eingekauften Lebensmittel sitzen. Bitte beachten

 

Sie daher, dass eine Tischreservierung rechtlich gesehen ein

 

Schuldverhältnis begründet, das sowohl für uns als auch für Sie bestimmte

 

Pflichten auslöst. Wir bitten um Verständnis für diese Handhabung, um

 

auch künftig gute Gastgeber für Sie sein zu können.

 

Unsere Stornierungsbedingungen finden Sie hier:

 

Ihr Team des Restaurants Zum Landwirt